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   BVerwG, 04.12.1997 - 9 B 689.97   

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https://dejure.org/1997,19165
BVerwG, 04.12.1997 - 9 B 689.97 (https://dejure.org/1997,19165)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 9 B 689.97 (https://dejure.org/1997,19165)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 9 B 689.97 (https://dejure.org/1997,19165)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Die deutsche Volkszugehörigkeit - Vermittlung volksdeutschen Bewusstseins ohne aktive Beherrschung der deutschen Sprache - Überlieferung volksdeutschen Bewusstseins - Die Sprache als Basis für die Erziehung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 9 B 689.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Bestätigungsmerkmal Sprache als Indiz für eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins nur vorliegt, wenn Deutsch die Muttersprache oder die bevorzugte Umgangssprache des Spätgeborenen geworden ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 9 B 689.97
    Wer - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - nicht Deutsch, sondern eine andere Sprache (hier: Ungarisch) als Muttersprache und bevorzugte Umgangssprache spricht, ist regelmäßig Angehöriger dieses anderen Kulturkreises als dem ihm am nächsten stehenden, was zugleich eine Erziehung im Sinne dieses anderen Volkstums indiziert (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 87).
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69

    Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 9 B 689.97
    Weiterhin ist geklärt, daß das Bestätigungsmerkmal Kultur nur gegeben ist, wenn die deutsche Kultur die dem Spätgeborenen am nächsten stehende Kultur geworden ist (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 20).
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